Der Kauf
29. Dezember 2019EDV Miete
29. Dezember 2019Ein wichtiger Bestandteil für ein Leasing ist, daß alle Rechte und Pflichten und Gewährleistungsansprüche die aus einem Leasingvertrag entstehen, der Leasinggeber an den Leasingnehmer abtritt. Somit hat der Leasingnehmer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten direkt und selbst geltend zu machen.
Nach Ende des Leasingsvertrages bzw. Zeit werden die Rechte und Pflichten an den Leasinggeber Rückübertragen. Treten Sachmängel, Zerstörung und Beschädigungen auf trägt hier alleine der Leasingnehmer die Haftung für Instandsetzung oder Reparatur auf.
Der Leasingnehmer muss die Leasingraten des geleastes EDV-System komplett weiterzahlen, auch dann wenn das geleaste komplett zerstört wurde.