Das Leasing
29. Dezember 2019Der Käufer einer EDV-Lösung hat eingeschränkte Rechte und Ansprüche gegen den Verkäufer. Ihm stehen allein die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen seinen Verkäufer zu.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Käufer keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer geltend machen, so daß der Käufer eventuell auftretende Mängel an der EDV dann ggf. auf eigene Kosten beseitigen lassen muß.