Das Leasing
29. Dezember 2019Auflösung
5. Dezember 2020Bei der Miete sieht es grundlegend so aus, das hier der Vermieter des EDV-Systems die Pflicht hat, die überlassene EDV während der gesamten Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
Während der gesamten Mietdauer kann der Mieter vom Vermieter die Instandhaltung und Durchführung der notwendigen Reparaturen an der EDV verlangen und auch das abgenutzte oder beschädigte Teile auszutauschen sind.
Solange der Mieter Mängel oder Beschädigungen, bis hin zu Zerstörung der gemieteten EDV Komponente, nicht nachweislich durch eigenes Verschulden verursacht hat, hat der Vermieter diese auf seine Kosten wiederherzustellen.